Zahnersatz auf Implantaten

 

Beim Verlust eines Zahnes aus einer geschlossenen Zahnreihe bedeutet es meist, dass die mitunter völlig gesunden Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um Kronen zu bekommen, an welchen der zu ersetzende Zahn befestigt wird. Aber auch der einseitige Verlust beider großer Backenzähne stellt häufig ein Problem dar, weil der Ersatz auf die übliche Art nur noch mit einer herausnehmbaren Prothese möglich ist.
Bei einem total zahnlosen Kiefer kommt es wegen den Schrumpfungsprozessen des Kieferknochens mitunter zu Problemen eine Prothese zum Halten zu bringen, da die üblichen Techniken des Ansaugens und des Anpressens durch die Wangen- und Zungenmuskulatur versagen.

 

In diesen Fällen bieten Implantate eine Möglichkeit zur Lösung dieser Probleme.

 

Dabei werden künstliche Wurzeln aus Titan in den Kieferknochen eingepflanzt. Nach völliger Einheilung in den Knochen wird eine Öffnung auf dem Zahnfleisch geschaffen und in die "Ersatzwurzel" wird ein Pfosten geschraubt, auf dem man eine Krone befestigen kann.
Auf diese Art und Weise können Einzelkronen oder Brücken als festsitzender Zahnersatz die fehlenden Zähne ersetzen. Aber auch herausnehmbarer Zahnersatz kann mit Hilfe von nun wieder vorhandenen "Haltezähnen" besser fixiert werden und ermöglicht dem Betreffenden einen besseren Tragekomfort und damit mehr Lebensqualität.
Implantate sind in der Regel reine Privatleistungen und müssen von gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden. Nur nach schweren Erkrankungen oder Unfällen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Versorgung mit Implantaten. Bei sehr ungünstigen zahnlosen Kieferverhältnissen und wenn beide Nachbarzähne neben dem Implantatpfosten gesund und kariesfrei sind, bekommt der gesetzlich Versicherte auch einen Festzuschuss zur prothetischen Versorgung der Implantate.

 

Unser Praxisteam berät Sie gern ausführlich und individuell über Planung, Ablauf und Kosten der Versorgung mit Implantaten.