Hypnosebehandlung
Hypnos, griech.: Gott des Schlafes
Allgemein:
Die Hypnose ist ein Verfahren zur Erzeugung eines gesenkten, schlafähnlichen Bewusstseinszustandes (auch Trance). Sie ist nicht als eine Form des Schlafes anzusehen, sondern eher als eine Form der Wachheit, bei der die Sensibilität der Sinnesorgane vermindert ist. Der Willen des Hypnotisierten kann dabei nicht ausgeschaltet werden. Somit kann der Patient auf keiner Weise zu Handlungen gedrängt werden, die er nicht auch im Normalzustand auszuführen bereit wäre. Eingeleitet wird die Hypnose durch beeinflussende Worte oder Aktionen des Therapeuten bzw. Zahnarztes, verbunden mit der Fixierung der Augen auf ein bestimmtes Objekt. Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Gelingen der Hypnose, ist eine positive und vertrauensvolle Bindung zwischen beiden agierenden Personen.
Anwendung in der Zahnmedizin:
Die Hypnose kommt in der Zahnmedizin meistens zur Anwendung, um mit Ängsten besser umgehen zu können, zur reinen Schmerzausschaltung, bei der Schmerztherapie im Kiefer-und Gesichtsbereich (z.B. Kiefergelenksschmerzen), sowie in der kinderzahnärztlichen Behandlung.
Komplikationen:
Eine Komplikation ist darin zu sehen, dass Skepsis oder Verkrampfungen der Patienten eine Behandlung verhindern können. Geduld und weiteres Vertrauen helfen, diese Probleme zu reduzieren.
Ablauf in der Praxis:
Grundsätzlich ist es wichtig vor einer Hypnose, den Patienten genau kennen zu lernen, mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Ängsten. Dazu wird ein längerer Termin, vorzugsweise zum Abend oder zum Ende einer Sprechstunde vereinbart. In dieser beginnt der Zahnarzt bereits mit einer "Lehrhypnose", d.h. er bringt den Patienten in eine Trance, bzw. Hypnose. Dabei findet noch keine zahnärztliche Behandlung statt. Anhand dieser Ersthypnose können Zahnarzt und Patient sehen, ob ein gegenseitiges Vertrauen, welches auf die spätere zahnärztliche Behandlung ausgedehnt werden soll, auch existiert. Danach werden weitere Termine vereinbart, in denen unter Einwirkung der Hypnose, die Behandlung beginnen kann.
Da die Hypnose nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen ist, berechnen wir in unserer Praxis die Sitzungen, abhängig vom Umfang und der Dauer, nach der Tabelle der GOÄ.